Die heutige Experten-Anhörung im Parlament hat unsere Bedenken bestätigt: Das Islamgesetz in seiner jetzigen Form erreicht das Ziel nicht. Es richtet sich nämlich lediglich an die Glaubensgemeinschaften, nicht aber an die hunderten Vereine und die Muslime als solche. Das heißt: Damit die Bestimmungen des Gesetzes überhaupt für alle Muslime greifen und alle Muslime erfassen, müssten die Vereine alle aufgelöst werden. Und das wird - soviel kann man heute schon sagen - nicht passieren. Ergebnis: Die Vereine können weitermachen wie bisher und das Gesetz ist auf sie schlicht und einfach nicht anzuwenden", betont FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan.
"Und selbst wenn der unwahrscheinliche Fall - die Wahrscheinlichkeit liegt bei null - eintreten würde, dass die Vereine aufgelöst würden, selbst dann erfüllt das Islamgesetz seinen Zweck nicht, nämlich den radikalen Islamismus in die Schranken zu weisen, eine Kontrolle zu ermöglichen und alle liberalen Muslime, die sich zum demokratischen Rechtsstaat, zu unserer Verfassung und zu den Menschenrechten bekennen, vor Islamisten zu schützen", warnt Stefan. Weiters würden etliche Sonderrechte für Muslime eingeführt - auch das lehnt Stefan ab.
"Der falsche Adressat gekoppelt mit halbherzigen Maßnahmen: Auch wenn die Idee eines Islamgesetzes gut und berechtigt ist, die Ausführung ist nicht gelungen. Für das Islamgesetz kann es nur heißen: Zurück an den Start", so Stefan.