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27. November 2018

Aigner: Wien muss Kopftuchverbot im Kindergarten effektiv umsetzen

Die geförderten Trägerorganisationen müssen in die Pflicht genommen werden

Art. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über die Elementarpädagogik 2018-2022 enthält die Verpflichtung für die Bundesländer, Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist. Auch das Land Wien verpflichtet sich dabei, im Rahmen seiner Zuständigkeiten entsprechende Maßnahmen zu setzen, um Verstöße gegenüber den Erziehungsberechtigten zu sanktionieren.

FP-Gemeinderat Dr. Wolfgang Aigner sieht dringenden Handlungsbedarf für die Stadt Wien: „Gerade in Wien hat sich in den vergangenen Jahren ein – seitens der Stadt üppig gefördertes Netzwerk - islamischer Kindergärten etabliert, in dem die Vermittlung islamischer Werte – vielfach auch auf Wunsch der Eltern - einen bestimmenden Raum einnimmt. Um die wichtige Zielsetzung der Bund-Länder Vereinbarung möglichst zeitnah zu erreichen, ist es daher gerade in Wien wesentlich, rasch ein wirksames Sanktionssystem zu etablieren, das neben den Erziehungsberechtigten auch die geförderten Trägerorganisationen in die Pflicht nimmt. Es ist aber zu befürchten, dass die Realitätsverweigerung der Wiener SPÖ in Bezug  auf die Gefahren durch den politischen Islam so groß ist, dass effektive Maßnahmen unterbleiben werden.“

Maßnahmepaket der FPÖ Wien zur Umsetzung des Kopftuchverbotes:

  • Ausbau der unangekündigten Kontrollen in Kindergärten im Hinblick auf das Kopftuchverbot.

  • Dokumentation von Verstößen durch die pädagogischen Leitungen; verpflichtende Elterngespräche seitens der Betreiber samt Meldepflicht an die MA 10 und die MA 11; bei Erfolglosigkeit verpflichtende Einschaltung der MA 11 und Prüfung einer etwaigen Kindeswohlgefährdung; Verhängung einer Verwaltungsstrafe.

  • Modifizierung der Förderungsbedingungen: Trägerorganisationen, welche die Mitwirkung am Vollzug des Kopftuchverbotes verweigern oder ihren Pflichten diesbezüglich nicht nachkommen, sind von der Förderungsgewährung zukünftig      auszuschließen.                                                                                                                                              
  • Kopftuchverbot für das pädagogische Personal in Wiener Kindergärten

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