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16. Dezember 2016

Anrainerparken: Wiener FPÖ sieht sich durch VfGh bestätigt

Anrainerparken in Wien dient dem Interesse der Wohnbevölkerung

Das Verfahren vor dem VfGH hat zu Tage gebracht, dass Anrainerparken dem Interesse der Wohnbevölkerung dient. "Es kann daher auch im Rahmen von Anwohner-Zonen zunächst auf die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung Bedacht genommen werden"!, so der VfGH in seinem Erkenntnis. "Rot-Grün verweigert jedoch konsequent Anrainerparkplätze in Bezirken, wo keine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung eingeführt wurde, um so auf betroffene Bezirke Druck für eine weiter Ausdehnung des Abzockpickerl zu machen.

Viele Anrainer etwa im Döblinger Cottageviertel oder in Heiligenstadt würden große Erleichterung erfahren, wenn SPÖ und Grüne endlich einlenken würden. Man hofft, dass das Erkenntnis des VfGHs, welches die Notwendigkeit von Anrainer-Zonen in stark zugeparkten Gebieten unterstreicht, zu einem Umdenken im Wiener Rathaus führt. Ein Raubzug durch die Geldbörseln der Autofahrer ist dazu jedoch nicht notwendig, das ist nunmehr amtlich.


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