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21. April 2017

Demokratiepolitischer Stillstand in Wien

Verfahrensreform bei Untersuchungsausschüssen lässt weiter auf sich warten

Als bedauerlich bezeichneten die Wiener FPÖ-Landtagsabgeordneten Armin Blind und Mag. Dietbert Kowarik das Verhalten von SPÖ und Grünen in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration, Jugend und Personal, welchem der FPÖ-Antrag zur Reform der Wiener Stadtverfassung zugewiesen wurde. 

In Wien kann eine Untersuchungskommission (Gemeinderat) bzw. ein Untersuchungsausschuss (Landtag) bereits von 30 Mandataren, also einer Minderheit, beantragt werden. Die Frage, welche Beweise erhoben werden, trifft im Ausschuss jedoch die Mehrheit. Blind erklärt: „Es ist leider so,  dass die Regierungsmehrheit jede Untersuchung verhindern kann.“ 

Um diesen Mangel zu beheben, wurde der gegenständliche Antrag eingebracht, zu dem im gestrigen Ausschuss der Bericht des zuständigen SPÖ-Startrats Mag. Jürgen Czernohorszky vorgelegt wurde. 

Darin führte der SPÖ-Stadtrat aus, die Mehrheit des Gemeinderates bzw. Landtages fände sich im Ausschuss spiegelbildlich wieder. Der Gesetzgeber sei „bei diesen Bestimmungen entsprechend dem demokratischen Grundprinzip der Bundesverfassung davon ausgegangen, dass sich die Mehrheit im Gemeinderat bzw. Landtag auch in den betreffenden Kontrollorganen durchsetzen können soll. Nichts anderes kann daher in Bezug auf die angesprochenen Fragen der Beweisaufnahme gelten.“ 

Diese apodiktische Aussage Czernohorszkys verwundert. So wurde nämlich ‑ auch von SPÖ und Grünen ‑ die letzte Novelle für Untersuchungsausschüsse des Nationalrats in den Himmel gelobt, in der eben genau solche Minderheitenrechte auch im Ausschuss normiert wurden.  

Auch in anderen Ländern wie etwa in Deutschland ist diese Möglichkeit für eine Minderheit im Untersuchungsausschuss gegeben. Weshalb dies nicht dem „demokratischen Grundprinzip der Bundesverfassung“ entsprechen soll bzw. „nichts anderes gelten kann“, war für Blind nicht ersichtlich.  

Blind erklärte im gestrigen Ausschuss, dass eine Minderheit (nämlich ein Drittel der Abgeordneten) eine Verfassungsänderung verhindern und eine Minderheit etwa auch einen Untersuchungsausschuss einberufen könne. Das alles seien nach Ansicht der FPÖ dem demokratischen Grundprinzip der Bundesverfassung entsprechende Vorgänge und die Ausführungen Czernohorszkys daher nicht nachvollziehbar. 

Davon gänzlich unbeeindruckt beteiligten sich die Grünen an der Debatte im Übrigen überhaupt nicht. Der Antrag der FPÖ wurde mit der Stimmenmehrheit von SPÖ und Grünen abgelehnt. 

„Man darf jetzt gespannt sein, welcher Bewegungsspielraum der Koalition nach dieser Festlegung noch bleibt“, so Blind und Kowarik.  

Im rot-grünen Regierungsübereinkommen (Seite 131) findet sich zwar, dass geprüft werden soll, wie eine „Weiterentwicklung der Minderheitsrechte ausgestaltet werden kann“, angesichts der Beratungsresistenz und der im Ausschuss zu Tage getretenen vollkommen falschen Rechtsansicht („nichts anderes kann gelten...“) der SPÖ bleibt jedoch wenig Grund zur Hoffnung. 

Die FPÖ verspricht, weiterhin für effiziente Kontrollen in Wien zu kämpfen, damit es in Zukunft nicht nur bei Lippenbekenntnissen wie etwa dem Beitritt zu Transparency International bleibt.

 


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