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27. April 2020

Eischer: Ungleichbehandlung führt zu unfairem Wettbewerbsvorteil

Die einen sind gleich, die anderen offenbar gleicher!

Die Coronaverordnung gibt klar vor, was beim Betreten von Geschäften und beim Verkauf von Waren zu beachten ist. „So weit, so gut“, stellt der Landwirtschaftssprecher der FPÖ-Wien, LAbg. Michael Eischer fest. Seltsamerweise dürfen aber Betriebe wie die beliebten Heurigen und Buschenschänke nicht geöffnet haben, während Konditoreien und ähnliche Betriebe ihre Waren sehr wohl unter die Bevölkerung bringen dürfen. Tatsächlich ist es aber so, dass sich die Warengruppen (Torten, Aufstrich, Brot,...) überschneiden. „Es ist daher nicht nachvollziehbar warum beispielsweise eine Konditorei bereits geöffnet sein und Torten und Backwerk zum Mitnehmen anbieten darf, der Heurige aber nicht“, so Eischer. Der Freiheitliche berichtet: „Die Nachfrage beim Marktamt brachte kein befriedigendes Ergebnis. Die MA 59 sei für die Einhaltung der Coronaverordnung nicht zuständig und könne auch keine Auskünfte bzgl. der Handhabung erteilen. Man möge sich an die WKO oder die Polizei wenden, so die patzige Antwort“. Es dränge sich für Eischer der Verdacht auf, dass die Verordnungen nicht bis zum Ende durchdacht wurden. „Dieser Dilettantismus führt jetzt dazu, dass Heurige und Buschenschänke gegenüber Betrieben mit gleichen bzw. ähnlichen Waren einen unfairen Wettbewerbsnachteil erhalten haben. Ich fordere die Bundesregierung auf, die entsprechenden Korrekturen vorzunehmen, sodass es den Heurigen und Buschenschänken gestattet ist, Waren entsprechend verpackt und unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen zum Verkauf anzubieten“, so Eischer abschließend.


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