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02. Februar 2016

Flüchtlingsmodell nach Schweizer Vorbild

Beschlussantrag der Wiener FPÖ

Der unkontrollierte, gesetzeswidrige Zustrom von Flüchtlingen verursacht neben sicherheitspolitischen Aspekten auch enorme Kosten, die der defizitäre Haushalt Österreichs nicht lange finanzieren wird können. Die Schweiz ist mit ihrer Flüchtlingspolitik bereits zwei Jahrzehnte gut gefahren, indem sie unter anderem Flüchtlingen bei ihrer Ankunft zur Kostendeckung ihrer Asylverfahren alle Vermögenswerte im Wert von mehr als 1.000 Schweizer Franken zur Kaution abgenommen haben. Die von den Behörden eingezogenen Vermögenswerten werden verwendet, um sich an den Kosten für den Aufenthalt zu beteiligen und wieder rückerstattet, wenn der Asylwerber binnen sieben Monaten die Schweiz freiwillig verlässt.

Diese Praxis hat zur Folge, dass sowohl ein geringer Teil der Kosten für das gesamte Asylwesen abgedeckt als auch der Anreiz vermindert wird, in ein fremdes Soziallsystem einzuwandern.

Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Wiener Landtages nachfolgenden

 

B e s c h l u s s a n t r a g:

 

Der Landtag wolle beschließen:

Der Wiener Landtag ersucht die Bundesregierung, einen Gesetzesentwurf dem Nationalrat vorzulegen, der in Anlehnung an die Schweizer Praxis die Verwahrung aller Vermögenswerte über 1.000 Euro bei Asylwerbern als Beteiligung an den Kosten des Aufenthaltes und als Kaution, die bei Verlassen des Bundesgebiets rückerstattet wird, vorsieht. 


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