Skip to main content
27. März 2015

Gudenus ad Kopietz: "Ich erteile Ihnen einen 'Ordnungsruf'!"

Wien am Weg zur Bananenrepublik

"Wien ist unter Rot-Grün am besten Weg in Richtung Despotie", stellt der freiheitliche Klubobmann im Zuge der heutigen Landtagssitzung einmal mehr in Richtung SPÖ fest. Wieder werden Anträge verhindert, und es wird sogar versucht, Rednern einen Maulkorb zu verpassen", zeigt sich Gudenus empört über das Vorgehen der Rathaus-SPÖ.

Sitzungsunterbrechungen um eine Präsidiale nach der anderen einzuberufen zeugen nur vom Unvermögen und der Unkenntnis des SPÖ-Landtagspräsidenten Kopietz. "Hätte sich der Herr Präsident, wie wir es auch getan haben, bereits im Vorfeld unser Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Hauer genau angesehen, wüsste er, dass hier alles im Sinne der Geschäftsordnung von Statten geht", sagt Gudenus.

So führte Hauer in seiner Expertise im Kurzen folgendes aus: Die Gesetzgebung der Länder wird von den Landtagen ausgeübt. Daraus hat der Verfassungsgerichtshof abgeleitet, dass Gesetzesinitiativen nicht gegen den Willen der Mehrheit des Landtages beschlossen werden können, da dies bundesverfassungswidrig ist. Des Weiteren stellt es sich so dar, dass Zusatzanträge den bestehenden Text der Gesetzesinitiative unberührt lassen und lediglich um einen weiteren Textteil ergänzen. Folglich müssen diese Zusatzanträge zugelassen werden. Die Geschäftsordnung sieht darüber hinaus kein weiteres Erfordernis, das auf einen engeren Zusammenhang zwischen Gesetzesvorlage und Zusatzantrag abzielt. Dies bedeutet, dass ein Zusatzantrag, der sich nicht nur auf dasselbe Gesetz der Novellierung bezieht, sondern wie hier sogar auf dasselbe Hauptstück Bezug nimmt, jedenfalls als Zusatzantrag im Sinne der Geschäftsordnung zu qualifizieren ist.

"Sollten diese Ausführungen Herrn Kopietz immer noch nicht überzeugen, reichen wir im gerne Beispiele aus dem Wiener Landtag nach, die genau auf dieser Basis umgesetzt wurden", sagt Gudenus, der sich heute mehr wie im Plenum einer Bananenrepublik vorkommt, als im Landtag der Bundeshauptstadt. Zudem wird die FPÖ nun den Verfassungsgerichtshof anrufen, um ein für alle Mal Klarheit zu schaffen und das Vorgehen von Herrn Kopietz prüfen zu lassen.



© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.