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23. Juni 2016

Gudenus fordert Kürzung der Mindestsicherung für Asylanten

Über 650 Millionen Euro im Jahr 2016 sind nicht finanzierbar

180.000 Menschen beziehen derzeit in Wien Mindestsicherung. Allein im Jahr 2015 haben laut Statistik der Stadt Wien 31.505 Asyl- und subsidär Schutzberechtigte, die keinen Job gefunden haben, von der Mindestsicherung profitiert. Zum aktuellen Zeitpunkt muss man für das Jahr 2016 – laut Zahlen des BMI – in Summe mit 33.402 Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, die in der Mindestsicherung stecken und nicht in den Arbeitsmarkt integrierbar sind, rechnen.

Das bedeutet: Die Mindestsicherung allein für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte wird die Stadt Wien im Jahr 2016 sage und schreibe 250 Millionen Euro kosten! Hinzu kommen noch rund 8.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Jahr 2016, deren Versorgung bei rund 245 Millionen Euro liegt. Dem Bildungssektor entstehen Zusatzkosten von gut 25 Millionen Euro pro Jahr, die allein durch den Bedarf zusätzlicher Lehrkräfte verursacht werden. „Ich vermisse von Seiten der Stadtregierung im Zuge der Flüchtlingskrise zwei essentielle Dinge: 1. Wie soll man das finanzieren? 2. Endlich Kostentransparenz“, fordert FPÖ-Vizebürgermeister Mag. Johann Gudenus, der daran erinnert, dass hier die Gesundheitsleistungen nicht eingerechnet werden können.

Mit der Mindestsicherung ist es jedenfalls noch längst nicht getan. Hinzu kommen die Kosten aus der Grundversorgung, die bereits exorbitante Ausmaße angenommen haben. In Summe werden in Wien im Jahr 2016 rund 40.000 Menschen zusätzlich die Grundversorgung erhalten. Bei einer durchschnittlichen Grundversorgungsleistung von 11.475 Euro pro Jahr und einem Kostenanteil der Stadt Wien von im Schnitt 25% bedeutet das über 110 Millionen Euro! „Rechnet man diese Zahlen nun zusammen, kommt man alleine auf einen Betrag von rund 665 Millionen Euro pro Jahr. Das ist nicht finanzierbar“, so Gudenus.

Die Wiener FPÖ wird im Zuge des kommenden Rechnungsabschlusses daher folgendes via Antrag fordern:

1) die Aberkennung der Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG) an Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, denen dieser Status nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005) zuerkannt wurde,
2) die Halbierung der Kostenhöchstsätze nach der Grundversorgungsvereinbarung,
3) die Umwandlung von Geldleistungen an Asylwerber in Sachleistungen eintreten
und
4) dass die Niederlassungsquote gemäß Niederlassungsverordnung der Bundesregierung nicht überschritten wird.


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