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19. Oktober 2018

Gudenus: Wiener SPÖ will Zuwandereranteil aus islamischen und außereuropäischen Raum in Gemeindebauten vertuschen

Austausch der Namensschilder an Klingeln und Postkästen hat nichts mit Datenschutzverordnung zu tun

Die EU-Kommission hat gestern Medienberichte dementiert, wonach die EU-Datenschutzverordnung Namensschilder an Klingeln und Postkästen verbietet. Ein Sprecher der EU-Behörde sagte gestern in Brüssel, die EU-Verordnung reguliere diesen Bereich nicht. 

„Jetzt ist es amtlich! Der Wiener SPÖ ging es nie um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung: Viel mehr ging es ihr darum, die Früchte ihrer Einbürgerungs- und Zuwanderungspolitik, die sich seit langer Zeit bis zum heutigen Tag an den Türschildern der Gemeindebauten ablesen ließ, zu vertuschen“, stellt der gf. Landesparteiobmann der FPÖ-Wien, Mag. Johann Gudenus fest.  

Immer mehr Wienerinnen und Wiener empören sich nach wie vor über die damals stattgefundene, unglaubwürdige PR-Aktion des ehemaligen Wiener Wohnbaustadtrates und heutigen Bürgermeisters Michael Ludwig, der mit seinem propagierten „Österreicher-Bonus‘ bei der Zuteilung von Gemeindebauwohnungen vorzugsweise Zuwanderer aus dem islamischen und dem außereuropäischen Raum mit einer Gemeindebauwohnung beschenkt hat. 

„Nachdem sich die Wienerinnen und Wiener scharenweise von der SPÖ abgewendet haben, mussten eben neue Wählerstimmen lukriert werden“, so Gudenus. „Die SPÖ-Rechnung wird jedoch nicht ganz aufgehen, zumal ihre Schützlinge bei der nächsten Wahl nicht Ludwig, sondern viel eher Erdogan ihre Stimme geben werden. Um nun die auf Namensschildern manifestierte, ablesbare Konsequenz durch Ludwigs Gemeindebaueinbürgerungen zu vertuschen, muss als SPÖ-Vorwand die EU-DSGVO herhalten. Mit dem gestrigen Tag ist es jedoch amtlich: Die DSGVO hat damit nichts zu tun“, so Gudenus abschließend.


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