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22. März 2017

Gudenus zu türkischen Doppelstaatsbürgerschaften: Hat der Wiener Magistrat geschlampt?

FPÖ-Wien bringt Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein

Türkische Doppelstaatsbürgerschaften sind beim Österreichischen Bundesheer offenbar seit Jahren keine Seltenheit. Das Abwehramt reagierte prompt und übermittelte diese Fälle dem Wiener Magistrat, der laut „Kurier“ folgend konterte: „Da können wir nichts machen, sonst verliert der Betroffene seine Erbansprüche in der Türkei.“ Für den freiheitlichen Vizebürgermeister von Wien, Mag. Johann Gudenus, gibt es keinen Grund dem Bericht aus Bundesheerkreisen keinen Glauben zu schenken. Allerdings muss man sich nun überlegen, wie man mit dieser Information umgeht. Wir werden bei der Wiener Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung einbringen, um zu klären, ob der Magistrat hier seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, in dem er kein Verfahren einleitete, um den Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Wenn Türken die türkische Staatsbürgerschaft behalten, um nicht die Rechte in ihrem Mutterland zu verlieren, dann ist das ein unumstößlicher Beweis dafür, dass die neue Heimat niemals als solche gesehen und anerkannt wird.

Für Gudenus wäre es denkbar, dass all jene Türken, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben oder zukünftig verliehen bekommen, eine eidesstaatliche Erklärung abzugeben haben, durch die sie sich verpflichten, auf sämtliche Rechte und Pflichten, die mit der türkischen Staatsbürgerschaft einhergehen zu verzichten. Wer sich nicht daran hält, der bricht das Gesetz und würde die österreichische Staatsbürgerschaft sofort verlieren.


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