Skip to main content
27. Juni 2016

Keine Anerkennung von Kinderehen

Kulturelle Eigenheiten dürfen nicht über österreichischem Gesetz stehen

Im Zuge der heute und morgen stattfindenden Rechnungsabschlussdebatte im Wiener Gemeinderat wird die freiheitliche Fraktion morgen (28.6.) einen Antrag gegen die Anerkennung von Kinderehen einbringen.

„Die Phänomene Zwangs-, Viel- und Kinderehen sind durch den Flüchtlings- und Zuwanderungsstrom auch hundertfach in unseren Breiten angekommen“, erklärt die FPÖ-Gemeinderätin Elisabeth Ullmann. In Österreich erreicht man die Ehemündigkeit dem Gesetz nach mit der Volljährigkeit, lediglich in Ausnahmefällen darf unter bestimmten Umständen nach vollendetem 16. Lebensjahr eine Ehe eingegangen werden.

Hilfsorganisationen warnen, dass die Zahl der Minderjährigen, die auf ihrer Flucht nach Europa zwangsverheiratet werden, dramatisch gestiegen sei. „Diese Kinderehen unter Immigranten stellen ein massives Problem dar, das längst auf die Agenda der österreichischen Politik gehört“, ist Ullmann überzeugt und stellt fest: „Jeder Fall ist ein Fall zu viel, denn Kinderehen sind Kindesmissbrauch. Die Vermählung eines Erwachsenen mit einer unter 16-jährigen ist nicht zu akzeptieren und keinesfalls anzuerkennen. Es handelt sich hierbei um eine frauenverachtende Praxis patriarchaler Strukturen, die in Österreich längst keinen Platz mehr hat und der Lebensweise des dunkelsten Mittelalters entspricht.“


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.