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10. Dezember 2015

Kopftuch und Schleier sind religiöse Symbole und haben in öffentlichen Einrichtungen nichts zu suchen

Die Wiener FPÖ hat im Gemeinderat einen Antrag eingebracht, um Kopftuch und Schleier in öffentlichen Einrichtungen zu verbieten.

Das Tragen von Kopftuch oder Schleier in Bildungseinrichtungen und im öffentlichen Dienst als demonstrativer Ausdruck einer politisch-religiösen Haltung und als deutliches Symbol der Geschlechtertrennung wurde bereits in einigen europäischen Ländern per Gesetz unter Verbot gestellt. 

In Frankreich, das sich als laizistischer Staat versteht, besteht ein Verbot des Tragens eines Kopftuchs durch ein Gesetz, das Lehrern und Schülern an öffentlichen Schulen sowie Professoren und Studenten an Universitäten – allgemein – das Tragen von auffälligen Zeichen des Glaubens aller Art verbietet. Eine offensive und offensichtliche Glaubensbekundung ist damit im öffentlichen Unterricht untersagt.

Im Wiener „Lycée francais“ besteht das Kopfverbot bereits seit dem Jahr 2004.

Kopftuch und Schleier sind politische Symbole des Islamismus und manifestieren die Unterdrückung der Frau. Viele Frauen und Mädchen werden zum Tragen dieser Kopfbedeckung gezwungen. Im öffentlichen Dienst eines nicht-moslemischen Landes dürfen derartige religiös-fundamentalistischen Bekenntnisse vor allem im Bildungsbereich keinen Platz haben.

Für die Schülerinnen geht das Tragen des Kopftuches meist Hand in Hand mit einer eingeschränkten Teilnahme am Sportunterricht und außerschulischen Aktivitäten nach dem hierzulande üblichen koedukativen Modell.

Kopftuchtragen in der Schule trennt nicht nur bewusst die Geschlechter, es trennt die Mädchen untereinander, nicht nur in nicht-muslimische und muslimische, sondern diese auch noch in „gute“ und „schlechte“.

Immer wieder treten vor allem intellektuelle Frauen, deren Wurzeln in islamischen Ländern liegen und die als Migrantinnen einen erfolgreichen Berufsweg gemacht haben, trotz massiver Bedrohung durch Islamisten, für ein Kopftuchverbot unmündiger Mädchen und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes ein.

Fundamental geprägte religiös-politische Symbole, die Unterdrückung und Herrschaftsanspruch demonstrieren, sind mit unseren gesellschaftlichen Normen und Werten sowie mit dem rechtlichen Anspruch auf Gleichberechtigung nicht in Einklang zu bringen.


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