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27. Mai 2021

Nepp zur Volksanwaltschaftskritik bei Wiener Mindestsicherung: „Klarer Auftrag zur Umsetzung der Mindestsicherung Neu“

Priorität muss auf Verfassungskonformität und „Österreicher zuerst!“ ausgelegt sein

Der Landesparteiobmann der FPÖ-Wien, Stadtrat Dominik Nepp, reagiert auf die Kritik der Volksanwaltschaft betreffend des offenen Verfassungsbruchs bei der Wiener Mindestsicherung. Das Mindestsicherungsgesetz sei demnach seit 1. Jänner 2020 verfassungswidrig. „Deutlicher geht’s nicht: Das Mindestsicherungsmodell, an dem die Rathaussozialisten sich mit Händen und Füßen festkrallen, ist gescheitert und illegitim. Es braucht daher dringend die Umsetzung der sogenannten ‚Mindestischerung-Neu‘ in Wien, so wie es von der ehemaligen Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Mehr als die Hälfte aller Wiener Mindestsicherungsempfänger sind nicht österreichische Staatsbürger. Die Priorität muss nicht nur auf Verfassungskonformität, sondern auch auf ‚Österreicher zuerst!‘ ausgelegt sein“, so Nepp in einer knappen Stellungnahme.


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