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05. August 2016

Österreichischer Mieterschutzring: Kann MA-50 die Wohnbeihilfe nicht auszahlen?

Mieter erhielten Erlagscheine über volle Miete und werden von MA50 lediglich vertröstet

Zigtausende Mieter in Wien sind berechtigt, die sogenannte Wohnbeihilfe der MA-50 zu beziehen. Es handelt sich dabei vorwiegend um sozial schwache Mieter mit geringem Einkommen, auch Alleinerzieher und behinderte Menschen sind darunter.

Diese staunten nicht schlecht, als sie zu Monatsbeginn Erlagscheine ihrer Vermieter in den Postkästen fanden, die für sie unleistbare Beträge für den Monat August einforderten. Zur Erklärung: Die Wohnbeihilfe wird von der MA-50 direkt an die Vermieter überwiesen, diese stellen den Mietern dann den Restbetrag nach Abzug der bereits ausbezahlten Wohnbeihilfe in Rechnung.

„Das dürfte für den August so richtig schief gegangen sein. Zahlreiche Mitglieder des Österreichischen Mieterschutzringes haben angefragt, was sie nun tun sollen“, berichtet Vorstandvorsitzender des Österreichischen Mieterschutzrings, LAbg. Alfred Wansch. In einem dem Österreichischen Mieterschutzring vorliegenden Fall sollte ein Wiener Mieter anstatt wie sonst 309 Euro diesmal 493,51 Euro bezahlen. „Ein für ihn unleistbarer Betrag“, klagt Wansch; „Schließlich ist der Mann nicht aus Jux und Tollerei berechtigt, die Wohnbeihilfe zu beziehen!“.

Besonders empört Wansch die Mauer, die die SPÖ-nahen Verbündeten Wiener Wohnen und MA-50 dem begangenen Fehler machen: „Betroffenen Mietern wurde anstatt einer Entschuldigung lediglich gesagt, sie sollen sich Ende der Woche noch einmal melden. Einmal mehr versucht ein SPÖ-Unternehmen, aus einer Bringschuld ihrerseits eine Holschuld der Betroffenen zu machen“

Wansch rät betroffenen Mietern, jetzt einmal jenen Betrag einzuzahlen, den sie auch sonst an Miete selbst bezahlen und gleichzeitig Wiener Wohnen aufzufordern, eine Richtigstellung der Mietvorschreibung für August 2016 schriftlich zu übermitteln. „Auf keinen Fall darf das Einzahlen der Miete versäumt werden, weil die Zahl auf dem Erlagschein nicht stimmt. Das könnte im schlimmsten Fall sogar ein Grund für die Kündigung des Mietvertrags sein!“ so Wansch abschließend.


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