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02. März 2019

Schütz ad Umkleidezeiten: KAV muss OGH-Urteil auch rückwirkend umsetzen

Arbeitnehmer dürfen nicht zu Bittstellern werden

“Der KAV muss seiner Pflicht nachkommen und hat das OGH-Urteil umgehend auch rückwirkend umzusetzen”, fordert die Arbeitnehmersprecherin der Wiener FPÖ, LAbg. Angela Schütz. Demnach hat der OGH entschieden, dass Umkleidezeiten von sämtlichen betroffenen Berufsgruppen als Dienstzeit anzusehen ist. Die Tirol Kliniken sind der Entscheidung bereits nachgekommen und haben den betroffenen Mitarbeitern die Umkleidezeiten der letzten drei Jahre gutgeschrieben. Anders in Wien. Hier will der KAV, dass sich jeder Einzelne selbst um die rückwirkende Gutschrift der Arbeitszeit bemüht. “Es darf nicht sein, dass Arbeitnehmer zu Bittstellern werden und ihr Recht einzeln einfordern müssen, weil die FSG-Gewerkschaft in Wien das nicht für sie tun möchte und der Dienstgeber es nicht von sich aus macht”, ist Schütz empört und verspricht den Betroffenen ihre Unterstützung im Wiener Gemeinderat. 
Die Freiheitliche wird ihre Forderung mittels eines entsprechenden Antrags in der nächsten Gemeinderatssitzung einbringen. “Der Wiener KAV darf sich nicht vor der Verantwortung drücken und muss Arbeitnehmern ihr Recht zukommen lassen”, so Schütz abschließend.


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