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26. Februar 2022

Seidl: Das Wiener Mindestsicherungsgesetz wartet noch immer auf seine verfassungsrechtliche Konformität

Seit 1.1.2020, also noch vor Corona, mussten alle Bundesländer ihre Mindestsicherungsgesetze an bundesgesetzliche Vorgaben adaptieren.
Dies ist natürlich in Wien nicht geschehen. Bis heute, dem 27.2.2022, wurde nur ein geringfügiger Teil korrigiert und angepasst. Aufgrund Corona ist dieses Thema nun augenscheinlich in den Hintergrund getreten.
"Wir Freiheitliche haben aber nicht darauf vergessen und erinnern den zuständigen Stadtrat Peter Hacker abermals, die Verfassungsrechtlichkeit herzustellen", sagt der Sozialsprecher der Wiener FPÖ, LAbg. Wolfgang Seidl.

Interessant in diesem Zusammenhang ist das Verhalten des pinken Wurmfortsatzes. In unzähligen Aussendungen und Aussagen wird seitens der Haselsteiner-Truppe immer wieder darauf verwiesen, dass Gesetze einzuhalten sind. Beim Wiener Mindestsicherungsgesetz in einer Koalition zählt das plötzlich anscheinend nichts mehr.

"Wir werden dieses Thema allerdings wieder auf die Tagesordnung bringen.
Täglich über 2 Millionen Euro für die Mindestsicherung, die in Wien mehrheitlich an Nichtösterreicher ausbezahlt wird, ist nicht weiter hinnehmbar. Aus diesem Grund muss nun endlich die Verfassungskonformität dieser Sozialleistung hergestellt werden", sagt Seidl abschliessend.


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