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22. Februar 2017

Vergabe u. Abrechnungsskandal bei Wiener Wohnen ist ein Sittenbild der rot-grünen Stadtregierung

Die Mischung aus fehlender Kontrolle, Korruption und Freunderlwirtschaft hat zu einem kolportierten Schaden von 65 Millionen Euro geführt.

Auch wenn SPÖ-Wohnbaustadtrat Michael Ludwig gebetsmühlenartig wiederholt, dass durch die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft der Skandal erst aufgedeckt werden konnte, kann er sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Mittlerweile ist es in Wien systemimmanent, dass erst nach dem Bekanntwerden von Skandalen, die viele Millionen Steuereuro kosten, von Seiten der zuständigen Stadträte eine Reaktion kommt.

Allein die Ausgliederung von Wiener Wohnen im Jahr 1999 aus dem Magistrat und der damit verbundene Wegfall sämtlicher Kontrollmöglichkeiten des Gemeinderates, war wohl kaum Zufall. Der so geschaffene Filz aus Freunderlwirtschaft und mangelnder Kontrolle – so war bis 2012 bei Vergaben nicht einmal ein Vieraugenprinzip vorgesehen – hat derartige betrügerische Handlungen erst ermöglicht.

Die Freiheitlichen sind daran interessiert, dass der Schaden, welchen die Mieter von Wiener Wohnen über die Jahrzehnte erlitten haben, umgehend erhoben wird, damit den Geschädigten ehebaldigst eine Rückerstattung zukommen kann.

Vizebürgermeister Mag. Gudenus verlangt gleichzeitig volle Transparenz über den Aufklärungsfortschritt. Die Aussage von Stadtrat Ludwig, Schaden sei „nur“ Wiener Wohnen entstanden, ist schlichtweg absurd, da die angefallenen Kosten selbstverständlich den Mieter verrechnet wurden, was auch eindeutig auf den Hauptmietzinsabrechnungen erkennbar ist. Diese, der Wiener FPÖ vorliegenden Abrechnungen zeigen zudem deutlich, dass genau jene Leistungen, die von den betrügerischen Baufirmen durchgeführt wurden, eindeutig ausgewiesen sind.

Dieser Skandal wäre mit der nötigen Kontrolle durch den Wiener Gemeinderat vermutlich nicht entstanden. Daher verlange ich neben der lückenlosen Aufklärung und der Erhebung des Schadens zukünftig umfassende Kontrollmöglichkeiten, damit derartige Missstände zum Schaden der Mieter und Steuerzahler verhindert werden können.


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