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23. Oktober 2017

Wiener Gesetzesreform ist ein reines Täuschungsmanöver

Soziale Sicherheit ja aber keine soziale Hängematte für Nicht-Österreicher

Der Wiener Vizebürgermeister Mag. Johann Gudenus ist vom Wiener Mindestsicherungsgesetz, das nun in Begutachtung geschickt wird, alles andere als überzeugt. Zum einen mangelt es nach wie vor an restriktiver Kontrolle vor allem bei nicht-österreichischen Beziehern, zum anderen sieht Gudenus keine einzige Empfehlung, die der Rechnungshof betreff explodierender Kosten ausgesprochen hat, umgesetzt. So brauchen Nicht-Österreicher nach wie vor keinen Nachweis über tatsächliche Kinder erbringen, ebenso wenig muss man Eigentum in der Heimat offenlegen. Einsparungsaufforderungen des RH wurden nicht einmal negiert und das Debakel rund um fehlende Akten ist bis heute nicht aufgeklärt worden.

Obwohl der Rechnungshof in seinem Bericht deutlich gemacht hat, dass das Wiener Anreizsystem namens Mindestsicherung nicht finanzierbar sein und auch im Bund massive Kosten verursachen wird, setzt die Landesregierung nach wie vor auf die volle Auszahlung für illegale Zuwanderer sowie Wirtschaftsflüchtlinge. Gudenus ärgert sich über so viel Kurzsichtigkeit. Einzig bei jungen Menschen soll es zu einer deutlichen Kürzung kommen, um sie schneller in den Arbeitsmarkt überführen zu können.

60 Prozent aller in Österreich lebenden Mindestsicherungsbezieher sind in Wien zuhause. Allein dieser Umstand hätte genügen müssen, um zu erkennen, dass das Wiener System ein komplett verkehrtes ist. Stadträtin Frauenberger hätte die Chance ergreifen und statt ihrem Reförmchen eine echte Reform auf den Weg bringen müssen. Die Alibi-Handlung „Begutachtungsphase“, in die das neue Gesetz nun geschickt wird, täuscht auch nicht darüber hinweg, dass die Wiener Mindestsicherung letztendlich mehr der Versorgung von Zuwanderern aus aller Welt dient. Ihrem ursprünglichen Sinn, nämliche eine Überbrückungshilfe für in Not geratene Österreicher zu sein, kommt sie längst nicht mehr nach.


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